Anpassung der AHV- und IV-Renten

An seiner Sitzung vom 2. Oktober 2026 hat der Bundesrat die Anpassungen an die Lohn- und Preisentwicklung in der AHV, der IV, bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, bei den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose sowie in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2027 beschlossen.

Dies bedeutet eine Erhöhung der AHV/IV-Minimalrente um Fr. 20.– pro Monat beziehungsweise der Maximalrente um Fr. 40.– pro Monat.

Gleichzeitig haben diese Anpassungen Auswirkungen auf die Grenzbeträge im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen sowie in der obligatorischen beruflichen Vorsorge.

Gültige Beträge ab dem 1. Januar 2027

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Ihre Ausgleichskasse FER CIFA 106.2

 

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