Aktualitäten
Anpassung der AHV- und IV-Renten
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. September 2018 beschlossen, ab dem 1. Januar 2019 die minimale AHV/IV-Rente um Fr. 10.- und die maximale Rente um Fr. 20.- zu erhöhen.
Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen. Zuletzt wurden die Renten am 1. Januar 2015 angepasst.