Anpassung der AHV- und IV-Renten

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. September 2018 beschlossen, ab dem 1. Januar 2019 die minimale AHV/IV-Rente um Fr. 10.- und die maximale Rente um Fr. 20.- zu erhöhen.

Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen. Zuletzt wurden die Renten am 1. Januar 2015 angepasst.

Beträge gültig ab dem 1. Januar 2019