Beiträge Nichterwerbstätige
Arbeitnehmer und Versicherte
- Versicherungsausweis und Individuelles Beitragskonto AHV
- Beitragspflicht und Beiträgssätze
- Mutterschaftsentschädigung MSE
- Zulage für den anderen Elternteil
- Erwerbsausfallentschädigung EO
- Betreuungsentschädigung
- Adoptionszulage
- Familienzulagen
- Erwerbstätigkeit im Ausland
- Bei Invalidität oder Todesfall
- Vorbereitung auf die Pensionierung
- AHV21
- Beiträge Nichterwerbstätige
- Was ist zu tun bei Zivilstandsänderung
Beiträge als Nichterwerbstätige
Jede nichterwerbstätige Person über 20 Jahre, die das Referenzalter noch nicht erreicht hat und in der Schweiz wohnhaft ist, muss Beiträge an die AHV/IV/EO zahlen. Das Einhalten dieser Verpflichtung verhindert Beitragslücken bei der Festlegung zukünftiger Leistungen.
Eine nichterwerbstätige Person muss keine Beiträge bezahlen, wenn ihr/e Ehepartner/in eine Erwerbstätigkeit im Sinne der AHV ausübt und mindestens das Doppelte des Minimalbeitrags (CHF 1'028.-) bezahlt.
Die jährlichen Beiträge liegen zwischen CHF 514.- für eine Summe des Vermögens bzw. mit 20 multiplizierten jährlichen Renteneinkommens von weniger als CHF 340‘000.- und CHF 25'700.- jährlich, falls die Summe gleich oder höher ist als CHF 8‘740‘000.-.
Um die jährlichen Beiträge zu bestimmen, steht Ihnen die Beitragsberechnung Nichterwerbstätige zur Verfügung.
Beitragsberechnung Nichterwerbstätige |
---|
Unserer Institution ist es erlaubt, nichterwerbstätige Personen anzuschliessen, welche sich frühestens im Kalenderjahr ihres 58. Geburtstages in Vorrente befinden und welche zuvor als Selbständigerwerbende oder Mitarbeiter einer uns angeschlossenen Firma versichert war.
Formulare
Dokument | Version DE | Version FR | Version IT | Version EN | |
---|---|---|---|---|---|
AHV Fragebogen für Nichterwerbstätige | AHV Fragebogen für Nichterwerbstätige DE FR IT | ||||
Merkblatt 02.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO | Merkblatt 02.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO DE FR IT EN |