Paritätische Beitragssätze gültig ab dem 1. Januar 2024

Als beitragspflichtiges Einkommen gelten prinzipiell alle, dem Arbeitnehmer ausbezahlten Vergütungen und Leistungen. Der Arbeitgeber ist Schuldner der Gesamtheit der Beiträge.

  Total Arbeitgeber Arbeitnehmer
AHV / IV / EO 10.60 % 5.30 % 5.30 %
Arbeitslosenversicherung
bis CHF 148'200.- des Bruttolohnes
2.20 % 1.10 % 1.10 %

Familienzulagen
(FAK Kasse CIFA)

2.30 % 2.30 % 0.00 %


Die Verwaltungskosten, zu Lasten des Arbeitgebers, werden in Prozent der Lohnsumme berechnet.

Die bestimmenden Elemente zum massgebenden Lohn erfahren Sie im Merkblatt 2.01.

 

Berechnung der Soziallasten

Hier finden Sie ein Hilfsmittel, um den Anteil der Soziallasten für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zu berechnen.

 CHF
Art der Versicherung oder der Leistung Beitragssatz
Arbeitgebe
Beitragssatz
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
Fr.
Arbeitnehmer
Fr.
Total
Fr.
Fixe Beitragssätze (Angaben 2024)
AHV 4.35% 4.35% 0.00 0.00 0.00
IV 0.7% 0.7% 0.00 0.00 0.00
EO 0.25% 0.25% 0.00 0.00 0.00
ALV 1.1% 1.1% 0.00 0.00 0.00
Familienzulagen Freiburg (CIFA) 2.3% 0% 0.00 0.00 0.00
Total   0.00 0.00 0.00

Persönliche Beitragssätze gültig ab dem 1. Januar 2024
 

Jahreseinkommen Beitragssatz
Gleich oder höher als CHF 58'800.- 10 %
Zwischen CHF 9'800.- und CHF 58'800.- Degressiv, von 5.371 % bis 9.321 %
Weniger alors CHF 9'800.- Mindestbeitrag von CHF 514.-
Familienzulagen (FAK Kasse CIFA)
Einkommen bis CHF 148'200.-
2.30 %

 


Berechnung der Soziallasten für Selbständigerwerbende

Mit dem Online-Rechner können Sie den Beitragsanteil für Selbständige ermitteln.

Die Verrechnung erfolgt in mehreren Schritten :

  • Beschluss der Anzahlungen auf der Einschätzung des Jahreseinkommens des Selbständigerwerbenden;
  • Schlussentscheid gemäss entscheidendem Steuer-einkommen durch die Steuerverwaltung.

Sollten die Beitragsanzahlungen mindestens 25% tiefer sein als der real geschuldete Betrag, wird ein Verzugszins auf die Differenz der persönlichen Beiträge berechnet. Um die Erhebung solcher Zinsen zu vermeiden, ist der Versicherte aufgefordert, unverzüglich sämtliche Mutationen des geschätzten Einkommens mitzuteilen, was der Kasse erlaubt, den Beschluss der Anzahlung der Realität anzupassen.

Ein Selbständigerwerbender, der gleichzeitig Mitarbeiter beschäftigt, erhält 2 Abrechnungen, eine für jede Anschliessung.

Formulare

Dokument Version DE Version FR Version IT Version EN
AHV Aufnahmegesuch an den Freiburgischen Arbeitgeberverband und dessen soziale Institutionen
 
 
    AHV Aufnahmegesuch an den Freiburgischen Arbeitgeberverband und dessen soziale Institutionen   DE   FR
AHV Fragebogen bezüglich Ihrer Anfrage für den Anschluss als Selbständigerwerbender
 
 
    AHV Fragebogen bezüglich Ihrer Anfrage für den Anschluss als Selbständigerwerbender   DE   FR
Merkblatt 02.02 - Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO
 
 
 
 
Merkblatt 02.02 - Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO   DE   FR   IT   EN
Merkblatt 02.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
 
 
 
  Merkblatt 02.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen   DE   FR   IT
Merkblatt 02.05 - Entgelte bei Beendigung des Arbetisverhältnisses
 
 
 
 
Merkblatt 02.05 - Entgelte bei Beendigung des Arbetisverhältnisses   DE   FR   IT   EN
Merkblatt 02.08 - Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
 
 
 
  Merkblatt 02.08 - Beiträge an die Arbeitslosenversicherung   DE   FR   IT
Merkblatt 02.09 - Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung
 
 
 
  Merkblatt 02.09 - Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung   DE   FR   IT
Merkblatt 06.05 - Obligatorische Unfallversicherung UVG
 
 
 
  Merkblatt 06.05 - Obligatorische Unfallversicherung UVG   DE   FR   IT
Merkblatt 06.06 - Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung gemäss BVG
 
 
 
  Merkblatt 06.06 - Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung gemäss BVG   DE   FR   IT
Merkblatt 02.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
 
 
 
 
Merkblatt 02.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO   DE   FR   IT   EN

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