Vorsorgepläne
Die ZKBV verfügt über 5 verlässliche und dynamische Pläne, welche auf die Bedürfnisse jedes einzelnen zugeschnitten sind. Diese Pläne bieten allen gemeinsame Vorteile:
Prämien und Beiträge
- Risikoansatz nach Alterskategorie;
- tiefe Verwaltungskosten;
- konstanter Prämiensatz nach einen Kollektivtarif vorzugsweise für die Deckung der Risiken Invalidität und Todesfall;
- nachschüssiges Beitragsinkasso, ohne Gebühren und ohne Verzugszinsen;
- Möglichkeit Einkäufe zu tätigen, welche steuerbegünstigt sind;
- Möglichkeit ein Firmenkonto zu eröffnen (Vorsorgereserve zwecks Finanzierung zukünftiger Arbeitgeberanteile).
Pensionierung
- Altersleistungen in Renten- oder Kapitalform oder in Kombination als Altersrente und Alterskapital;
- auf Anfrage, Weiterversicherung nach BVG bis Beendigung der Erwerbstätigkeit, jedoch höchstens bis 69/70 Jahre;
- Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung mit Ausrichtung einer temporären Rente;
- Teilpensionierung (vorzeitig, bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters oder darüber hinaus).
versicherte Leistungen
- Möglichkeit ein zusätzliches Todesfallkapital einzuschliessen;
- Umwandlungssatz BVG auf der gesamten Vorsorge;
- Anpassung der Altersrenten an die Preisentwicklung nach den finanziellen Möglichkeiten;
- Verzinsung der Altersguthaben mit einem Zinssatz, welcher gewöhnlich höher ist als der vom Bundesrat festgelegte und dies auf der gesamten Vorsorge.
Informationspolitik
- Jahresbericht (vollständig und in Kurzfassung);
- Vorsorgeausweis, welcher über die Entwicklung der Beiträge, des Kontostandes sowie der aktualisierten zukünftigen Leistungen hinweist.
Verwaltung
- kein Obligatorium der Wahl weder Einberufung eines Verwaltungsausschusses;
- keine komplexen Verwaltungsformalitäten, welche eine Kontrolle der Beiträge und des Vermögens erfordert;
- einfache und wirksame Verwaltung und Informatik zwecks Entlastung der Unternehmen.
Minima
Plan Minima entspricht dem gesetzlichen Minimum und ermöglicht dem Arbeitgeber das Personal nach den gesetzlichen Bestimmungen zu versichern.
Grundsatz
Aufnahmebedingungen
Ab 18 Jahren für die Risiken, ab 25 Jahre für Ersparnis, sofern der Lohn CHF 22'050.- übersteigt
Höchstgrenze
CHF 88'200.-
Koordinationsabzug
CHF 25'725.-
Versicherter Lohn
Koordinierter AHV-Jahreslohn
Altersrente | in % des projizierten Guthabens mit Zinsen |
---|---|
Invalidenrente | in % des projizierten Guthabens ohne Zinsen |
Witwen- / Witwerrente | 60% der Invalidenrente |
Todesfallkapital | erworbenes Altersguthaben am Todestag |
Kinderinvaliden- / Waisenrente | 20% der Invalidenrente |
Beitragsbefreiung | ab dem 4. Monat |
Optionen
- Anwendung des Beschäftigungsgrades
- Arbeitgeberbeitragsansatz wählbar
- Deckung der Nebenerwerbstätigkeit
- Weiterversicherung nach BVG bis Aufgabe der Erwerbstätigkeit, bis spätestens 69/70 Jahre
Media
Plan Media eignet sich besonders für Firmen mit einem Altersdurchschnitt des Personals von über 35 Jahren, welche keine oder eine kleine Freizügigkeitsleistung besitzen und welche die Kosten auf einer interessanten Stufe halten wollen. Die Risikoleistungen werden auf dem versicherten Lohn berechnet. Die Ersparnis kann von 1% bis maximal 5% erhöht werden, dies nach den Möglichkeiten der Firma oder der Selbständigerwerbenden.
Grundsatz
Aufnahmebedingungen
Ab 18 Jahren für die Risiken, ab 25 Jahre für Ersparnis, sofern der Lohn CHF 22'050.- übersteigt
Höchstgrenze
CHF 300'000.-
Koordinationsabzug
CHF 25'725.-
Versicherter Lohn
Koordinierter AHV-Jahreslohn
Altersrente | in % des projizierten Guthabens mit Zinsen |
---|---|
Invalidenrente | 40% des versicherten Lohnes |
Witwen- / Witwerrente | 30% des versicherten Lohnes |
Todesfallkapital | Erworbenes Alterguthaben am Todestag |
Kinderinvaliden- / Waisenrente | 8% des versicherten Lohnes |
Beitragsbefreiung | ab dem 4. Monat |
Optionen
- Anwendung des Beschäftigungsgrades
- Gestaltbare Höchstgrenze des massgebenden Jahreseinkommens (gemäss BVG – Zwischenvariante – Höchstgrenze gemäss Plan)
- Erhöhung des Sparbeitrages ab 25 Jahre
- Arbeitgeberbeitragsansatz wählbar
- Deckung der Nebenerwerbstätigkeit
- Weiterversicherung nach BVG bis Aufgabe der Erwerbstätigkeit, bis spätestens 69/70 Jahre
- Option Risiko+
Supra
Plan Supra bietet eine ideale Deckung für alle neuen Firmen. Er ermöglicht angemessene Risikoleistungen zu versichern und dies mit einer besonders konkurrenzfähigen Preispolitik. Im Weiteren verhindert dieser Plan Leistungsunterschiede, da die Invalidenrente der Altersrente entspricht. Die Ersparnis kann von 1% bis maximal 5% erhöht werden, dies nach den Möglichkeiten der Firma oder der Selbständigerwerbenden.
Grundsatz
Aufnahmebedingungen
Ab 18 Jahren für die Risiken, ab 25 Jahre für Ersparnis, sofern der Lohn CHF 22'050.- übersteigt
Höchstgrenze
CHF 300'000.-
Koordinationsabzug
CHF 25'725.-
Versicherter Lohn
Koordinierter AHV-Jahreslohn
Altersrente | in % des projizierten Guthabens mit Zinsen |
---|---|
Invalildenrente | in % des projizierten Guthabens mit Zinsen |
Witwen- / Witwerrente | 60% der Invalidenrente |
Todesfallkapital | erworbenes Alters-guthaben am Todestag |
Kinderinvaliden- / Waisenrente | 20% der Invalidenrente |
Beitragsbefreiung | ab dem 4. Monat |
Optionen
- Anwendung des Beschäftigungsgrades
- Gestaltbare Höchstgrenze des massgebenden Jahreseinkommens (gemäss BVG – Zwischenvariante – Höchstgrenze gemäss Plan)
- Erhöhung des Sparbeitrages ab 25 Jahre
- Arbeitgeberbeitragsansatz wählbar
- Deckung Nebenerwerbstätigkeit.
- Weiterversicherung nach BVG bis Aufgabe der Erwerbstätigkeit, bis spätestens 69/70 Jahre
Maxima
Plan Maxima erweitert das Sparen gegenüber dem BVG für alle Altersklassen. Dieser erlaubt das projizierte Guthaben bei Pensionierung erheblich zu erhöhen und dies mit angemessenen Kosten. Die Risikoleistungen sind sehr vorteilhaft, da sie auf dem AHV-Lohn berechnet werden. Die Ersparnis kann von 1% bis maximal 10% erhöht werden, dies nach den Möglichkeiten der Firma oder der Selbständigerwerbenden.
Grundsatz
Aufnahmebedingungen
Ab 18 Jahre für die Risiken, ab 25 Jahre für Ersparnis, sofern der Lohn höher oder gleich von CHF 3'675.- ist
Höchstgrenze
CHF 882'000.-
Koordinationsabzug
ohne
Versicherter Lohn
AHV-Jahreslohn
Altersrente | in % des projizierten Guthabens mit Zinsen |
---|---|
Invalidenrente | 40% des versicherten Lohnes |
Witwen- / Witwerrente | 25% des versicherten Lohnes |
Todesfallkapital | erworbenes Alters- guthaben am Todestag |
Kinderinvaliden- / Waisenrente | 8% des versicherten Lohnes |
Beitragsbefreiung | ab dem 4. Monat |
Optionen
- Gestaltbare Höchstgrenze des massgebenden Jahreseinkommens (gemäss BVG – Zwischenvariante – Höchstgrenze gemäss Plan)
- Erhöhung des Sparbeitrages ab 25 Jahre
- Arbeitgeberbeitragsansatz wählbar
- Deckung der Nebenerwerbstätigkeit
- Weiterversicherung nach BVG bis Aufgabe der Erwerbstätigkeit, bis spätestens 69/70 Jahre
- Option Risiko+
Optima
Plan Optima entspricht einer kompletten wie erweiterten Vorsorge. Der Beitragsansatz bleibt konstant (keine Erhöhung mit dem Alter) und die versicherten Risikoleistungen sind optimal. Die Ersparnis kann von 1% bis maximal 10% erhöht werden, dies nach den Möglichkeiten der Firma oder der Selbständigerwerbenden.
Grundsatz
Aufnahmebedingungen
Ab 18 Jahren für die Risiken, ab 25 Jahre für Ersparnis, sofern der Lohn höher oder gleich wie CHF 3'675.- ist
Höchstgrenze
CHF 882'000.-
Koordinationsabzug
ohne
Versicherter Lohn
AHV-Jahreslohn, jedoch im Maximum CHF 450'000.- für die Berechnung der Risikoleistungen
Altersrente | in % des projizierten Guthabens mit Zinsen |
---|---|
Invalidenrente | 50% des versicherten Lohnes |
Witwen- / Witwerrente | 30% des versicherten Lohnes |
Todesfallkapital | erworbens Altersguthaben am Todestag |
Kinderinvaliden- / Waisenrente | 10% des versicherten Lohnes |
Beitragsbefreiung | ab dem 4. Monat |
Optionen
- Gestaltbare Höchstgrenze des massgebenden Jahreseinkommens (gemäss BVG – Zwischenvariante – Höchstgrenze gemäss Plan)
- Erhöhung des Sparbeitrages ab 25 Jahre
- Arbeitgeberbeitragsansatz wählbar
- Deckung der Nebenerwerbstätigkeit
- Weiterversicherung nach BVG bis Aufgabe der Erwerbstätigkeit, bis spätestens 69/70 Jahre
- Option Risiko+