Während des Jahres werden die periodischen Beitragsanzahlungen auf den Einschätzungen basiert, welche Anfang Jahres eintreffen.
Jede Abweichung von mindestens 20% Ihrer voraussichtlichen Lohnsumme muss per Brief, E-Mail, via unseren Online-Dienst oder mittels folgenden Formulars mitgeteilt werden, um die zukünftigen Anzahlungsrechnungen anzugleichen.
Namentliche Meldungen der ausbezahlten Löhne
Am Ende des Jahres erhält der Arbeitgeber von der Ausgleichskasse eine Lohnbescheinigung auf welcher er alle ausbezahlten Bruttolöhne seiner Mitarbeiter angeben muss. Auf dieser Grundlage erstellt die Ausgleichskasse die Abschlussrechnung des betreffenden Jahres und überträgt die Einkommen auf die individuellen Konti jedes Mitarbeiters im Hinblick auf die Festlegung der zukünftigen Leistungen.
Der Arbeitgeber hat bis zum 30. Januar (gesetzliche Frist) um die ordnungsgemäss ausgefüllte Lohnbescheinigung an die Ausgleichskasse zu übermitteln.
Die Lohnbescheinigung kann auch via unseres Online-Dienstes ‘‘ELM‘‘, oder via Swissdec übermittelt werden.
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