AHV-Beiträge - Verbesserungen für Geringverdienende und Selbstständige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgeben

Der Bundesrat stärkt die Altersvorsorge für Personen mit tiefen Löhnen und verbessert die Situation von Selbstständigerwerbenden, die ihre Tätigkeit einstellen.

Die Befreiung von der AHV-Beitragspflicht wird im Kultur- und Medienbereich, in dem kurze Arbeitseinsätze und geringfügige Löhne verbreitet sind, nicht mehr gelten, wodurch eine bessere Vorsorge für die betroffenen Arbeitnehmer gewährleistet wird.

Selbstständige werden von einer Erleichterung profitieren, wenn sie bei der Liquidation ihres Unternehmens einen Gewinn erzielen. Sie haben künftig ein Jahr Zeit der Ausgleichskasse den erzielten Liquidationsgewinn zu melden. Dadurch bezahlen sie keine Verzugszinsen auf den Gewinn.

Diese Änderungen der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung werden am 1.Januar 2026 in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-104595.html

Freundliche Grüsse
Ihre AHV-Ausgleichskasse FER CIFA 106