Deklarationen EO / Kurzarbeit

Wir möchten Ihnen einige Informationen über die Deklaration  der im vergangenen Jahr bezogenen Leistungen der EO oder Kurzarbeit geben.

Deklaration der ausbezahlten EO an einen Selbständigerwerbenden


Wenn die EO an den Selbständigerwerbenden ausbezahlt wird, wird sie netto, d.h. nach Abzug der AHV/IV/EO-Beiträge ausbezahlt. Daher müssen sie nicht zum Einkommen der Selbständigen gezählt werden, um nicht zweimal auf dem gleichen Betrag Beiträge zu zahlen.

Deklaration der ausbezahlten EO an einen Arbeitgeber

Wenn die EO eines Arbeitnehmers an den Arbeitgeber ausbezahlt werden, werden sie brutto ausbezahlt. Der Arbeitgeberanteil der AHV/IV/EO-Beiträge wird zusätzlich zum Betrag der Zulage ausbezahlt. Der Arbeitgeber muss die erhaltenen Brutto-Zulagen in seiner Lohnabrechnung einschliessen, ohne Berücksichtigung des Arbeitgeberanteils der Beiträge.

Deklaration der Kurzarbeitsentschädigungen

Bei Erhalt der Kurzarbeitsentschädigungen, muss der Arbeitgeber seiner AHV-Kasse 100% der Löhne melden, unabhängig von den erhaltenen Entschädigungen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung und wünschen Ihnen eine gute Fortsetzung Ihrer Tätigkeit.