Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Am 27. September 2020 hat das Schweizer Stimmvolk die Vorlage zur Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubes angenommen. Väter haben künftig die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zu beziehen. Der Bezug kann sowohl am Stück als auch wochen- resp. tageweise erfolgen. Die Entschädigung beträgt dabei, wie bei der Mutterschaftsentschädigung, 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens, welches der Vater vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Die Bestimmungen über die Vaterschaftsentschädigung treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5% erhöht.

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Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung