Aktualitäten
Lohndeklarationen 2024 - Verzugszinsen
Denken Sie daran, Ihre Lohndeklaration vor dem 30. Januar an uns zurückzusenden!
Die Frist für die Einreichung Ihrer nominative Lohndeklaration 2024 läuft am 30. Januar 2025 ab. Eine Einreichung nach diesem Datum kann Verzugszinsen nach sich ziehen, welche im AHV-Gesetz (Artikel 41bis AHVV) festgelegt sind.
Wenn der Saldo Ihrer Schlussabrechnung nach Ablauf dieser Frist höher ausfällt als die regelmässig in Rechnung gestellten Akontozahlungen, wird Ihnen ein Zins in Höhe von 5% in Rechnung gestellt. Dieser Verzugszins läuft ab dem 1. Januar bis zum Datum des Eingangs Ihrer Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse.
Um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, uns Ihre Lohndeklaration vor dem 30. Januar zukommen zu lassen.
Vereinfachen Sie Ihre administrativen Schritte, indem Sie uns Ihre Lohndaten über unsere e-services übermitteln.
Weitere Informationen zu Verzugs- und Vergütungszinsen finden Sie im Merkblatt 2.01 über die Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO.
Freundliche Grüsse
Ihre Ausgleichskasse FER CIFA 106.2