Familienzulagen : Erhöhung der Mindestbeträge

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Kinder- und Ausbildungszulagen erhöht. Die Kinderzulage wird von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat erhöht. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Familienzulagen im Jahr 2009 ist dies die erste Anpassung.

Das Ziel der Kinderzulagen ist es, einen Teil der Kosten auszugleichen, die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder tragen müssen. Deshalb ist im Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) ein Mindestbetrag pro Kind und Monat für die in den Kantonen ausgerichteten Familienzulagen vorgeschrieben, nämlich: 200 Franken für die Kinderzulage und 250 Franken für die Ausbildungszulage (aktuelle Beträge). Den Kantonen steht es auch frei, höhere Beträge als diese vorzusehen.

Die Erhöhung der Mindestbeträge für Kinderzulagen wird in den Kantonen, die die bundesrechtlich festgelegten Mindestbeträge auszahlen, zu einer automatischen Erhöhung führen.

Zurzeit richten 7 Kantone die im FamZG vorgesehenen Mindestbeträge für die Kinderzulage aus (ZH, GL, SO, BL, AG, TG und TI) und 6 für die Ausbildungszulage (ZH, GL, SO, BL, AG und TI).

Mit unterschiedlichen oder gar keinen Anpassungen ist in den Kantonen zu rechnen, die die Ansätze für Kinderzulagen seit 2009 bereits erhöht haben oder Zulagenbeträge vorsehen, die über den eidgenössischen Mindestansätzen liegen.

Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht

 

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