Vereinfachen Sie Ihre Verwaltungsarbeit zum Jahresende

Am Ende des Jahres sparen Sie Zeit dank unserer E-Services.

Für die Vervollständigung Ihrer AHV-Lohndeklaration stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
•    Füllen Sie Ihre Deklaration direkt online manuell aus;
•    Laden Sie Ihre XML-Datei (PUCS) in unseren E-Services hoch;
•    Senden Sie Ihre Lohndaten über den Swissdec Verteiler.

Letzte Frist für die Rücksendung: 30. Januar 2024.

Ausserdem können Sie direkt die Lohnsumme Ihres Unternehmens für das Jahr 2024 melden, um Ihre Akontobeiträge anzupassen.

An unsere ZKBV-Mitglieder

Denken Sie gleichzeitig daran, Ihre Löhne für die ZKBV bis zum 10. Januar 2024 direkt online zu melden!
Eine Rücksendung des Papierformats ist nicht erforderlich, falls Sie uns die Löhne elektronisch melden.

Um eine schnelle Erfassung Ihrer Daten zu gewährleisten, müssen Änderungen für das Jahr 2023 vor dem Erfassen Ihrer Lohndaten 2024 erfolgen.

Für weitere Informationen finden Sie unsere Vorgehensweise (AHV/BVG) am Ende unserer Seite E-Service-Arbeitgeber.

Freundliche Grüsse
Ihre AHV-Ausgleichskasse FER CIFA 106.2

Kontakt
Abteilung Beiträge 026 552 66 70 cotisations@cifa.ch
Abteilung Berufliche Vorsorge CIEPP 026 552 66 90 ciepp@cifa.ch