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Der BVG-Einkauf: eine Möglichkeit, seine Altersvorsorge zu verbessern
Der Einkauf in die berufliche Vorsorge (BVG) ermöglicht es, allfällige Vorsorgelücken zu schliessen, die im Laufe des Berufslebens entstanden sind. Dabei wird eine freiwillige Einzahlung auf das berufliche Vorsorgekonto bei der Pensionskasse vorgenommen, um das Vorsorgeguthaben zu erhöhen.
Warum sollte man einen BVG-Einkauf vornehmen?
Ein BVG-Einkauf kann mehrere Vorteile bieten:
- Verbesserung der Altersvorsorge durch Erhöhung des Vorsorgekapitals und je nach Vorsorgeplan der künftigen Leistungen. Da die Einkäufe in das Vorsorgekapital einbezogen werden, profitieren Sie von den gesetzlichen Zinsen (1,75 % ab dem 01.01.2027) und allfälligen Zusatzzinsen (2 % Zusatzzinsen zur CIEPP/ZKBV per 31.12.2025).
- Von einem Steuervorteil profitieren: Die einbezahlten Beträge sind grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig, vorbehaltlich der gesetzlichen Bedingungen. Ausschliesslich die Steuerbehörde ist befugt, die Abzugsfähigkeit des Einkaufs zu bestätigen.
- Vorsorgelücken ausgleichen, die beispielsweise auf fehlende Beitragsjahre, eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit, einen Wechsel des Vorsorgeplans oder eine Lohnerhöhung zurückzuführen sind.
Wer kann einen BVG-Einkauf vornehmen?
Personen, die bei einer Pensionskasse versichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen BVG-Einkauf vornehmen. Der maximal zulässige Einkaufsbetrag hängt insbesondere von Ihren persönlichen Daten, Ihrem beruflichen Werdegang und dem Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung ab. Unter Berücksichtigung dieser Informationen und zur Ermittlung des maximal möglichen Einkaufsbetrags berechnet die Vorsorgeeinrichtung den (theoretischen) Vollbetrag des Vorsorgeplans und vergleicht diesen mit dem tatsächlich auf dem Vorsorgekonto angesparten Betrag. Die sich daraus ergebende Differenz entspricht dem möglichen Einkaufsbetrag.
Was muss vor einem BVG-Einkauf berücksichtigt werden?
Bevor Sie eine Einzahlung vornehmen, sollten Sie sich bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung über den maximal zulässigen Einkaufsbetrag und allfällige Einschränkungen informieren. Insbesondere gilt für Kapitalleistungen grundsätzlich eine Sperrfrist von drei Jahren. Für Personen, die erst kürzlich aus dem Ausland zugezogen sind, können zudem besondere Regelungen gelten. Ausserdem müssen Versicherte, die einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung und/oder einer Scheidung getätigt haben, diese Beträge zunächst zurückzahlen, bevor sie einen Einkauf vornehmen können.
Zusammenfassend
Der BVG-Einkauf ist eine interessante Lösung, um die Altersvorsorge zu stärken und gleichzeitig möglicherweise von einem Steuervorteil zu profitieren.
Wenn Sie einen BVG-Einkauf bei der ZKBV vornehmen möchten, bitten wir Sie, den entsprechenden Einkaufsfragebogen auszufüllen, damit wir Ihnen Ihre Einkaufsmöglichkeit für das Jahr 2026 mitteilen können. Dieses Formular können Sie uns per E-Mail an folgende Adresse senden: ciepp@cifa.ch.
Für den Fall, dass Sie weitere Informationen benötigen, steht Ihnen die ZKBV gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Ihre Pensionskasse ZKBV
| Kontakt | ||
|---|---|---|
| Abteilung Berufliche Vorsorge CIEPP | 026 552 66 90 | ciepp@cifa.ch |