AHV/IV-Minimalrente steigt um 30 Franken

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu CHF 1'225.00 pro Monat. Die Beträge für die Erwerbsersatzentschädigung werden ebenfalls angepasst. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.

Die minimale AHV/IV-Rente steigt von CHF 1'195.00 auf CHF 1'225.00 pro Monat, die Maximalrente von CHF 2'390.00 auf CHF 2'450.00 (Beträge bei voller Beitragsdauer). Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von CHF 503.00 auf CHF 514.00 pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von CHF 958.00 auf CHF 980.00.

Alle Details zu diesen Anpassungen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrates sowie im untenstehenden PDF-Dokument:

Medienmitteilung des Bundesrates
Beträge gültig ab dem 1. Januar 2023