Revision des Familienzulagengesetzes tritt auf den 1. August 2020 in Kraft

Das Familienzulagengesetz wurde revidiert und die Altersgrenze für den Bezug von Ausbildungszulagen wurde ab dem 1. August 2020 auf 15 Jahre gesenkt.

Für diese neue Änderung werden Sie im Verlaufe des Monats September 2020 ein Informationsschreiben für die betroffenen Kinder erhalten. Die Leistungen werden rückwirkend per 01.08.2020 für die Anspruchsberechtigten korrigiert.

Für weitere Informationen.

Merkblatt "Informationen zu den Ausbildungszulagen"