Erwerbsausfallentschädigung EO
Arbeitnehmer und Versicherte
- Versicherungsausweis und Individuelles Beitragskonto AHV
- Beitragspflicht und Beiträgssätze
- Mutterschaftsentschädigung MSE
- Zulage für den anderen Elternteil
- Erwerbsausfallentschädigung EO
- Betreuungsentschädigung
- Adoptionszulage
- Familienzulagen
- Erwerbstätigkeit im Ausland
- Bei Invalidität oder Todesfall
- Vorbereitung auf die Pensionierung
- AHV21
- Beiträge Nichterwerbstätige
- Was ist zu tun bei Zivilstandsänderung
Anspruchsberechtigt sind Personen,
- die in der Schweizer Armee im Zivilschutz oder im Rotkreuzdienst Dienst leisten;
- die Zivildienst leisten;
- die an eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und Sport oder an Jungschützenleiterkursen teilnehmen.
Entschädigungsarten
Kategorien von Personen | Mindestbetrag | Höchstbetrag |
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Rekruten | CHF 69.- | CHF 69.- |
Erwerbstätige (80% des Einkommens) | CHF 69.- / CHF 124.-* | CHF 220.- |
Nicht-Erwerbstätige | CHF 69.- / CHF 124.-* | CHF 69.- / CHF 124.-* |
*Betrag für Dienste, die zur Erlangung eines höheren Grades geleistet wurden (Unteroffiziersschule, Offiziersschule, ...)
- Kinderzulage : CHF 22.- pro Tag bis 18 jährig und bis 25 jährig falls in Ausbildung oder Lehre.
- Zulage für Betreuungskosten : tatsächliche Kosten werden erstattet, aber macimal CHF 75.- pro Tag. Die dienstleistende Person, die mit Kindern unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt lebt, muss nachweisen, dass ihr durch den Dienst zusätzliche Kosten entstehen.
- Betriebszulage : CHF 75.- pro Tag für Selbständigerwerbende, Eigentümer und Betriebsleiter, die die Kosten für einen Betrieb tragen.
Höchstbetrag der Entschädigung
Die Grundentschädigung für Erwerbstätige beträgt 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, zuzüglich Kinderzulagen. Die Gesamtentschädigung übersteigt nicht CHF 275.-. Die Betriebszulage und Betreuungskostenzulage kommen ohne Abzüge zu den Entschädigungen hinzu.
Einreichung der Anmeldung und Auszahlung
Die Anmeldung muss an die zuständige Ausgleichskasse geschickt werden.
Die Auszahlung erfolgt durch die Ausgleichskasse nach abgeschlossener Dienstzeit direkt an den Versicherten oder an den Arbeitgeber, falls dieser die Lohnzahlungen während der Dienstzeit garantiert hat.
Weitere Informationen zur EO Entschädigung für die Rekrutinnen und Rekruten finden Sie unter dem Link: BSV – EO für Rekrutinnen und Rekruten.
Die EO-Entschädigungen gelten als Einkommen und sind somit AHV/IV/EO beitragspflichtig. Arbeitnehmenden wird ebenfalls der Beitrag für die ALV abgezogen.
Formulare
Dokument | Version DE | Version FR | Version IT | |
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EO Anmeldung zum Bezug einer Zulage für Betreuungskosten in der EO | EO Anmeldung zum Bezug einer Zulage für Betreuungskosten in der EO DE FR IT | |||
EO Ergänzungsbaltt 1 zur EO-Anmeldung | EO Ergänzungsbaltt 1 zur EO-Anmeldung DE FR IT | |||
Merkblatt 06.01 - Erwerbsausfallentschädigungen | Merkblatt 06.01 - Erwerbsausfallentschädigungen DE FR IT |