Beitragssätze
Arbeitgeber und Selbständigerwerbende
- Wesentliche Elemente der 1. Säule
- Beitragssätze
- Neue Mitarbeiter
- Mutterschaftsentschädigung MSE
- Zulage für den anderen Elternteil
- Erwerbsausfallentschädigung EO
- Betreuungsentschädigung
- Adoptionszulage
- Deklaration und Änderung Lohnsumme
- Familienzulagen
- Mitarbeiter im Ausland
- Austritt Mitarbeiter
- ZKBV / CIEPP
- Groupe Mutuel
Paritätische Beitragssätze gültig ab dem 1. Januar 2024
Als beitragspflichtiges Einkommen gelten prinzipiell alle, dem Arbeitnehmer ausbezahlten Vergütungen und Leistungen. Der Arbeitgeber ist Schuldner der Gesamtheit der Beiträge.
Total | Arbeitgeber | Arbeitnehmer | |
---|---|---|---|
AHV / IV / EO | 10.60 % | 5.30 % | 5.30 % |
Arbeitslosenversicherung bis CHF 148'200.- des Bruttolohnes |
2.20 % | 1.10 % | 1.10 % |
Familienzulagen |
2.30 % | 2.30 % | 0.00 % |
Die Verwaltungskosten, zu Lasten des Arbeitgebers, werden in Prozent der Lohnsumme berechnet.
Die bestimmenden Elemente zum massgebenden Lohn erfahren Sie im Merkblatt 2.01.
Berechnung der Soziallasten
Hier finden Sie ein Hilfsmittel, um den Anteil der Soziallasten für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zu berechnen.
Art der Versicherung oder der Leistung | Beitragssatz Arbeitgebe |
Beitragssatz Arbeitnehmer |
Arbeitgeber Fr. |
Arbeitnehmer Fr. |
Total Fr. |
---|---|---|---|---|---|
Fixe Beitragssätze (Angaben 2024) | |||||
AHV | 4.35% | 4.35% | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
IV | 0.7% | 0.7% | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
EO | 0.25% | 0.25% | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
ALV | 1.1% | 1.1% | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
Familienzulagen Freiburg (CIFA) | 2.3% | 0% | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
Total | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
Persönliche Beitragssätze gültig ab dem 1. Januar 2024
Jahreseinkommen | Beitragssatz |
---|---|
Gleich oder höher als CHF 58'800.- | 10 % |
Zwischen CHF 9'800.- und CHF 58'800.- | Degressiv, von 5.371 % bis 9.321 % |
Weniger alors CHF 9'800.- | Mindestbeitrag von CHF 514.- |
Familienzulagen (FAK Kasse CIFA) Einkommen bis CHF 148'200.- |
2.30 % |
Berechnung der Soziallasten für Selbständigerwerbende
Mit dem Online-Rechner können Sie den Beitragsanteil für Selbständige ermitteln.
Die Verrechnung erfolgt in mehreren Schritten :
- Beschluss der Anzahlungen auf der Einschätzung des Jahreseinkommens des Selbständigerwerbenden;
- Schlussentscheid gemäss entscheidendem Steuer-einkommen durch die Steuerverwaltung.
Sollten die Beitragsanzahlungen mindestens 25% tiefer sein als der real geschuldete Betrag, wird ein Verzugszins auf die Differenz der persönlichen Beiträge berechnet. Um die Erhebung solcher Zinsen zu vermeiden, ist der Versicherte aufgefordert, unverzüglich sämtliche Mutationen des geschätzten Einkommens mitzuteilen, was der Kasse erlaubt, den Beschluss der Anzahlung der Realität anzupassen.
Ein Selbständigerwerbender, der gleichzeitig Mitarbeiter beschäftigt, erhält 2 Abrechnungen, eine für jede Anschliessung.
Formulare
Dokument |
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