Paritätische Beitragssätze gültig ab dem 1. Januar 2024

Als beitragspflichtiges Einkommen gelten prinzipiell alle, dem Arbeitnehmer ausbezahlten Vergütungen und Leistungen. Der Arbeitgeber ist Schuldner der Gesamtheit der Beiträge.

  Total Arbeitgeber Arbeitnehmer
AHV / IV / EO 10.60 % 5.30 % 5.30 %
Arbeitslosenversicherung
bis CHF 148'200.- des Bruttolohnes
2.20 % 1.10 % 1.10 %

Familienzulagen
(FAK Kasse CIFA)

2.30 % 2.30 % 0.00 %


Die Verwaltungskosten, zu Lasten des Arbeitgebers, werden in Prozent der Lohnsumme berechnet.

Die bestimmenden Elemente zum massgebenden Lohn erfahren Sie im Merkblatt 2.01.

 

Berechnung der Soziallasten

Hier finden Sie ein Hilfsmittel, um den Anteil der Soziallasten für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zu berechnen.

 CHF
Art der Versicherung oder der Leistung Beitragssatz
Arbeitgebe
Beitragssatz
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
Fr.
Arbeitnehmer
Fr.
Total
Fr.
Fixe Beitragssätze (Angaben 2024)
AHV 4.35% 4.35% 0.00 0.00 0.00
IV 0.7% 0.7% 0.00 0.00 0.00
EO 0.25% 0.25% 0.00 0.00 0.00
ALV 1.1% 1.1% 0.00 0.00 0.00
Familienzulagen Freiburg (CIFA) 2.3% 0% 0.00 0.00 0.00
Total   0.00 0.00 0.00

Persönliche Beitragssätze gültig ab dem 1. Januar 2024
 

Jahreseinkommen Beitragssatz
Gleich oder höher als CHF 58'800.- 10 %
Zwischen CHF 9'800.- und CHF 58'800.- Degressiv, von 5.371 % bis 9.321 %
Weniger alors CHF 9'800.- Mindestbeitrag von CHF 514.-
Familienzulagen (FAK Kasse CIFA)
Einkommen bis CHF 148'200.-
2.30 %

 


Berechnung der Soziallasten für Selbständigerwerbende

Mit dem Online-Rechner können Sie den Beitragsanteil für Selbständige ermitteln.

Die Verrechnung erfolgt in mehreren Schritten :

  • Beschluss der Anzahlungen auf der Einschätzung des Jahreseinkommens des Selbständigerwerbenden;
  • Schlussentscheid gemäss entscheidendem Steuer-einkommen durch die Steuerverwaltung.

Sollten die Beitragsanzahlungen mindestens 25% tiefer sein als der real geschuldete Betrag, wird ein Verzugszins auf die Differenz der persönlichen Beiträge berechnet. Um die Erhebung solcher Zinsen zu vermeiden, ist der Versicherte aufgefordert, unverzüglich sämtliche Mutationen des geschätzten Einkommens mitzuteilen, was der Kasse erlaubt, den Beschluss der Anzahlung der Realität anzupassen.

Ein Selbständigerwerbender, der gleichzeitig Mitarbeiter beschäftigt, erhält 2 Abrechnungen, eine für jede Anschliessung.

Formulare

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Abteilung Beiträge
Telefon
026 552 66 70