ZKBV - Reglementarische Änderungen ab dem 1. Januar 2026

Liebe Mitglieder

Ab dem 1. Januar 2026 passt unsere Vorsorgeeinrichtung ihr Vorsorgereglement an, um ihren Versicherten mehr Flexibilität zu bieten.

Unbezahlter Urlaub

Versicherte, die unbezahlten Urlaub nehmen, können für maximal sechs Monate bei unserer Pensionskasse versichert bleiben und haben folgende Möglichkeiten:

·         Weiterführung der Risikoversicherung und der Sparversicherung

·         Weiterführung nur der Risikoversicherung

·         Vollständiger Unterrbuch der Versicherung

Der Antrag auf unbezahlten Urlaub muss uns spätestens einen Monat vor Beginn des Urlaubs von beiden Parteien unterzeichnet und mit Angabe der gewünschten Option zurückgesandt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Sozialabgaben vollständig dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden, der den Anteil seines Arbeitnehmers zu tragen hat.

Begünstigte des Todesfallkapitals und des zusätzlichen Todesfallkapitals

Aktive Versicherte haben nun die Möglichkeit, die Reihenfolge der Begünstigten für das Todesfallkapital sowie, sofern vorgesehen, für das zusätzliche Todesfallkapital zu ändern.

Der Versicherte kann uns die neue Reihenfolge der Begünstigten mit dem Formular mitteilen, wobei die Reihenfolge der Kategorien einzuhalten ist. Ein in Kategorie B genannter Begünstigter hat jedoch keinen Anspruch auf Leistungen, wenn Begünstigte in Kategorie A vorhanden sind.

Der Versicherte muss die Angaben aktualisieren, wenn sich die Begünstigten ändern.

Für den Fall, dass Sie weitere Informationen benötigen, steht Ihnen die ZKBV gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Ihre Pensionskasse ZKBV

Kontakt
Abteilung Berufliche Vorsorge CIEPP 026 552 66 90 ciepp@cifa.ch