Revision der Weisungen über den Versicherungsausweis - Erstellung von AHV-Karten

Um mit der heutigen digitalen Realität Schritt zu halten, wurden die Richtlinien für den Versicherungsausweis (allgemein bekannt als AHV-Karte) einer Totalrevision unterzogen. Sie unterscheiden nun klar zwischen dem Prozess der Zuweisung einer AHV-Nummer und dem Prozess der Ausstellung eines Versicherungsausweises.

In Zukunft wird der Versicherungsausweis nicht mehr systematisch ausgedruckt, sondern nur noch bei Bedarf und auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitgebers. Denn künftig kann bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters                          die Krankenversicherungskarte, auf der die AHV-Nummer vermerkt ist, anstelle des Versicherungsausweises verlangt werden.

Für alle Personen, denen noch keine AHV-Nummer zugeteilt wurde, ist es bei der Anmeldung eines Mitarbeiters besonders wichtig, dass alle Daten der Person genau mit ihrem offiziellen Ausweispapier übereinstimmen. Dieses Dokument ist bei der Einreichung des Antrags an die AHV-Kasse zu übermitteln.

Nutzen Sie unsere E-Services für Ihre Mitarbeitermeldungen? Die Mitarbeitermeldungen wurden aktualisiert und enthalten nun zusätzliche Felder sowie einen neuen Bereich zum Herunterladen von Dokumenten.

Wir danken Ihnen für das sorgfältige und vollständige ausfüllen Ihrer Anträge.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Ihre AHV-Ausgleichskasse FER CIFA 106.2