COVID-19 - Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren werden verlängert

Die Herausforderungen der aktuellen Pandemie betreffen auch den Justizbereich. Die Justiz muss aber gerade in Zeiten der Verunsicherung in ihren Kernfunktionen voll funktionsfähig bleiben.

Um aber Gerichten, Behörden, Anwälten und Parteien zu ermöglichen, sich besser auf die Erschwerungen aufgrund des Coronavirus einzustellen, hat er am 20. März 2020 beschlossen, die über die Ostertage anstehenden Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren schon morgen beginnen zu lassen.

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