Aktualitäten
COVID-19 - Neuheiten ab dem 1. April 2021
Am 19. März 2021 hat das Parlament verschiedene Anpassungen des COVID-19-Gesetzes verabschiedet. Die Änderungen treten am 1. April 2021 in Kraft.
Hier sind die Neuheiten:
- Die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen werden bis 30. April 2021 verlängert.;
- Die Umsatzeinbusse liegt bei mindestens 30 Prozent (vorher 40 resp. 55 Prozent);
- Die Anmeldefrist für sämtliche CEE-Leistungen wird bis 31. Dezember 2021 verlängert (vorher 30. Juni 2021).
Kreisschreiben über die Entschädigung bei Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus