BVG - Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1.25%

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz bei 1.25% zu belassen.

Dieser Satz bestimmt den Mindestzins, mit dem die Altersguthaben im Rahmen des Obligatoriums der beruflichen Vorsorge verzinst werden müssen.

Entscheidend für die Festlegung des Zinssatzes ist die Entwicklung der Rendite von Bundesobligationen sowie ergänzend die Entwicklung von Aktien, Obligationen und Immobilien. Von seinen Mitgliedern wurden verschiedene Vorschläge gemacht, die von 0,75% bis 1,5% reichten.

Über eine allfällige Änderung des Mindestzinssatzes entscheidet der Bundesrat.

BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz bei 1.25% zu belassen

 

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Ihre Ausgleichskasse FER CIFA 106.2