Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 beschlossen, das neue Bundesgesetz und die Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose auf 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen.

Personen, die nach dem 58. Altersjahr ihre Stelle verloren haben und nach 60 von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert worden sind, können bis zum Bezug einer Altersrente Überbrückungsleistungen (ÜL) erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf dem beiliegenden Merkblatt. Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausgleichskasse des Kantons Freiburg.

Merkblatt 5.03 – Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose