Vereinfachung der administrativen Verfahren in der AHV

Der Bundesrat hat entschieden, eine Reihe von Bestimmungen in der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) zu ändern, um die administrativen Verfahren für Arbeitgeber und Durchführungsstellen zu erleichtern. Die Versicherten erhalten ihren Versicherungsausweis nicht mehr automatisch zugestellt.

Auf dem Versicherungsausweis im Kreditkartenformat sind Name und Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer angegeben. Diese Informationen sind jedoch auch auf der von den Krankenversicherungen ausgestellten Versichertenkarte verfügbar. Für Versicherte, die eine Krankenversicherungskarte besitzen, bietet der AHV-Versicherungsausweis keinen Mehrwert. Daher wird der automatische Versand eingestellt, die Versicherten haben aber die Möglichkeit, bei Bedarf einen Ausweis zu bestellen. Dank dieser Aufhebung kann die Zahl der auszustellenden Ausweise massiv gesenkt werden, was die administrativen Aufgaben der Ausgleichskassen verringert.