Abstimmung vom 25. September 2022: AHV 21-Reform wird angenommen

Am 25. September 2022 hat das Volk und die Kantone die Reform AHV 21 angenommen und damit eine ausreichende Finanzierung der AHV bis 2030 sichergestellt.

Die wichtigsten Elemente der Abstimmung sind :

  • Das Rentenalter für Frauen wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Schließlich wird das Referenzalter für Frauen und Männer mit 65 Jahren gleich sein. 
  • Der Ruhestand wird im Alter zwischen 63 und 70 Jahren flexibler gestaltet. Die Weiterbeschäftigung nach Vollendung des 65. Lebensjahres verbessert unter bestimmten Voraussetzungen die Rente oder schliesst Beitragslücken.
  • Die Mehrwertsteuer erhöht sich um 0,4 Punkte für den normalen Satz und um 0,1 Punkte für den ermäßigten Satz und den Sondersatz.


Diese Änderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Versicherte, die von der Reform AHV 21 betroffen sind, haben die Möglichkeit, über den folgenden Link (unter Rubrik «Individuelle Abfragen») personalisierte Berechnungen durchzuführen:
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/ahv-21.html

Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich hierbei um eine vorläufige und nicht um eine endgültige Berechnung handelt. Aus den Berechnungen ergeben sich folgende Informationen:

  • Referenzalter für die Frauen
  • Ungefährer Betrag des Rentenzuschlags, der aufgrund des Geburtsdatums und des für die Berechnung der Altersrente massgeblichen durchschnittlichen Jahreseinkommens gewährt werden kann
  • Höhe des Kürzungssatzes bei Vorbezug der Altersrente


Die Durchführungsbestimmungen der Reform fehlen noch, alle genauen Informationen zu diesem Thema werden so schnell als möglich auf unserer Website aktualisiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen.