Berufliche Vorsorge

Auf den 1. Januar 2025 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst.

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule (BVG) sind bis zum Erreichen des Referenzalters periodisch an die Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst.

Die erste Anpassung dieser BVG-Renten erfolgt nach drei Jahren, danach ist sie an den Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt und findet in der Regel alle zwei Jahre statt.

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website :

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102737.html

 

Freundliche Grüsse
Ihre AHV-Ausgleichskasse FER CIFA 106