AHV - Witwen- und Witwerrente

Der Bundesrat will die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen und das System an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen.

An seiner Sitzung vom 23. Oktober 2024 hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass der hinterlassene Elternteil bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente erhält, unabhängig vom Zivilstand der Eltern. 

Die laufenden Renten von über 55-jährigen Witwen und Witwern sowie jene für über 50-jährige Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen werden weiter ausgerichtet. Bei jüngeren Personen bleibt der Anspruch noch zwei Jahre bestehen.

Die Vorlage geht auch auf den Finanzierungsbedarf der AHV und den Auftrag zur Sanierung der Bundesfinanzen ein.

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website :

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102876.html

 

Freundliche Grüsse
Ihre AHV-Ausgleichskasse FER CIFA 106.2