AHV/IV : Erhöhung der Renten auf den 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 werden die AHV/IV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung von 2.9% angepasst.

So wird die minimale AHV/IV-Rente von 1'225 auf 1'260 Franken pro Monat und die maximale AHV/IV-Rente von 2'450 auf 2'520 Franken pro Monat (bei voller Beitragsdauer) steigen.

Die Anpassungen werden ebenfalls im Beitragsbereich und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.

Was die Höhe des AHV/IV/EO-Mindestbeitrags für Selbstständige und Nichterwerbstätige betrifft, so wird dieser von 514 auf 530 Franken pro Jahr erhöht.

AHV / IV-Minimalrente steigt um 35 Franken

 

Mit freundlichen Grüssen

Ihre Ausgleichskasse FER CIFA 106.2