E-Services: Was Sie am Ende des Jahres tun müssen

Am Ende des Jahres erleichtern Sie sich Ihre administrativen Arbeiten dank unseren E-Services.

Um wertvolle Zeit zu sparen, denken Sie daran, Ihren Zugang zu den E-Services der FER CIFA / ZKBV zu kontrollieren.

Für die Vervollständigung Ihrer AHV-Lohndeklaration stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

      - füllen Sie Ihre Deklaration direkt online manuell aus;

     - laden Sie Ihre XML-Datei (PUCS) in unseren E-Services hoch;

     - senden Sie Ihre Lohndaten über den Swissdec Verteiler.

Die letzte Frist für die Rücksendung: 30. Januar 2025

Ausserdem melden Sie direkt die Lohnsumme Ihres Unternehmens für das Jahr 2025, um Ihre Akontobeiträge in unseren E-Services zu ändern.

An unsere ZKBV-Mitglieder

Denken Sie gleichzeitig daran, Ihre Löhne für die ZKBV bis zum 10. Januar 2025 direkt online zu melden! Eine Rücksendung des Papierformats ist nicht erforderlich, falls Sie uns die Löhne elektronisch melden.

Um eine schnelle Erfassung Ihrer Daten zu gewährleisten, müssen Änderungen für das Jahr 2024 vor dem Erfassen Ihrer Lohndaten 2025 erfolgen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Ihre AHV-Ausgleichskasse FER CIFA 106