Betreibung auf Konkurs - Änderung der Gesetzgebung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aktuell unterliegen unbezahlte öffentlich-rechtliche Forderungen der Betreibung auf Pfändung.

Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich dies: Öffentlich-rechtliche Forderungen wie zum Beispiel
Steuern, MWST, Sozialversicherungsbeiträge usw. werden künftig auf dem Konkursweg und nicht
mehr auf Pfändung betrieben, sofern der Schuldner oder die Schuldnerin im Handelsregister
eingetragen ist.

Diese Gesetzesänderung hat einschneidende Auswirkungen auf Unternehmen und Selbstständige, da sie
zur Löschung einer Firma führen kann. In der Tat werden öffentliche Einrichtungen in der Lage sein, die
Geschäftstätigkeit eines Unternehmens einzustellen und sämtliche Vermögenswerte und Güter zu
beschlagnahmen, um sie zu liquidieren.

Aus diesem Grund empfehlen wir Unternehmen und Selbstständigen dringend, bestehende
Zahlungsrückstände vor Ende 2024 zu begleichen. Diese neue Bestimmung gilt ebenfalls für Schulden,
die vor dem 1. Januar 2025 entstanden sind. Jede Betreibung, die im Jahr 2025 gegen eine im
Handelsregister eingetragene Person eingeleitet wird, erfolgt auf dem Konkursweg.

Diese neuen Bestimmungen gelten ebenfalls für bereits laufende Betreibungsverfahren, für welche vor dem
1. Januar 2025 kein Pfändungsverfahren eröffnet wurde.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse.


AHV-Ausgleichskasse
FER CIFA