Betreibung auf Konkurs - Änderung der Gesetzgebung

Aktuell unterliegen unbezahlte öffentlich-rechtliche Forderungen der Betreibung auf Pfändung.

Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich dies: Öffentlich-rechtliche Forderungen wie zum Beispiel Steuern, MWST, Sozialversicherungsbeiträge werden künftig auf dem Konkursweg und nicht mehr auf Pfändung betrieben, sofern der Schuldner oder die Schuldnerin im Handelsregister eingetragen ist.

Diese Gesetzesänderung hat einschneidende Auswirkungen auf Unternehmen und Selbstständige, da sie
zur Löschung einer Firma führen kann. In der Tat werden öffentliche Einrichtungen in der Lage sein, die
Geschäftstätigkeit eines Unternehmens einzustellen und sämtliche Vermögenswerte und Güter zu
beschlagnahmen, um sie zu liquidieren.

Aus diesem Grund empfehlen wir Unternehmen und Selbstständigen dringend, bestehende Zahlungsrückstände vor Ende 2024 zu begleichen. Diese neue Bestimmung gilt ebenfalls für Schulden, die vor dem 1. Januar 2025 entstanden sind. Jede Betreibung, die im Jahr 2025 gegen eine im Handelsregister eingetragene Person eingeleitet wird, erfolgt auf dem Konkursweg.

Diese neuen Bestimmungen gelten ebenfalls für bereits laufende Betreibungsverfahren, für welche vor dem 1. Januar 2025 kein Pfändungsverfahren eröffnet wurde.

Der Freiburger Arbeitgeberverband hat einen Artikel zu diesem Thema herausgegeben, den Sie hier finden.

Für weitere Informationen könnten Sie auch das entsprechende Merkblatt lesen.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüssen

Ihre Ausgleichskasse FER CIFA 106.2