Aktualitäten
Rückverteilung der Erträge aus der CO2-Abgabe an die Unternehmen
Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jedes Jahr an Wirtschaft und Bevölkerung zurückverteilt.
Die rückverteilten Beträge stammen aus den Erträgen der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas, die am 1. Januar 2008 eingeführt wurde. Diese Lenkungsabgabe wird bei der Einfuhr der fossilen Brennstoffe erhoben und bei deren Kauf automatisch bezahlt. Die Einnahmen aus der Abgabe werden – im Verhältnis zu den entrichteten Abgabebeträgen – an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt, und zwar mit einem einheitlichen Betrag pro Person beziehungsweise proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme an die Unternehmen. Die Abgabe verteuert fossile Brennstoffe und setzt so Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Technologien.
2024 wird eine Summe von rund 272 Millionen Franken an die Schweizer Wirtschaft verteilt. Die Rückverteilung erfolgt proportional zur am 31. Oktober 2023 deklarierten AHV-Lohnsumme für das Jahr 2022. Nachträglich von den Arbeitgebern korrigierte Lohnsummen werden nicht berücksichtigt.
Rückverteilung für Ihr Unternehmen im Jahr 2024
Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Unternehmen im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) über die Ausgleichskassen zurückverteilt. Die Verteilung der CO2-Abgabeerträge erfolgt proportional zur AHV-Lohnsumme. Im 2024 erhalten die Arbeitgeber pro 1000 Franken Lohnsumme 0,707 Franken zurück (Referenzjahr 2022).
Den Ihnen zustehenden Betrag aus der Rückverteilung der CO2-Abgabe für das Jahr 2024 entnehmen Sie bitte der Abrechnung. Dieser Betrag wird auf Ihrer September Abrechnung abgezogen.
Weitere Informationen finden Sie im Faktenblatt «Rückverteilung der CO2-Abgabe: von der Einführung bis heute» auf www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung, unter «Weiterführende Informationen».
An wen wenden Sie sich bei Fragen?
Für alle Fragen und Bemerkungen betreffend Zeitpunkt der Auszahlung / der Verrechnung, relevante Lohnsumme wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.
Detaillierte Informationen zum Ablauf der Rückverteilung der CO2-Abgabe und zur Höhe des Rückerteilungsfaktors finden Sie unter www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung im Faktenblatt «Rückverteilung 2024 der CO2-Abgabe an die Wirtschaft».
Freundliche Grüsse
Ihre AHV-Ausgleichskasse FER CIFA 106.2